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Bundesregierung lehnt Verlängerung der Optionsfrist in der Erbschaftsteuer ab



Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Bürgerentlastungsgesetzes neben Korrekturen der Unternehmens-besteuerung auch eine dringend notwendige Änderung im neuen Erbschaftsteuergesetz angeregt. In der jetzt veröffentlichten Gegenäußerung der Bundesregierung lehnt diese jedoch den Vorschlag unverständlicherweise ab.

Hintergrund ist die im Rahmen der Erbschafsteuerreform vorgesehene Möglichkeit, auf Erbfälle im Zeitraum zwischen dem 1.1.2007 und dem 31.12.2008 bereits das ab 1.1.2009 geltende neue Steuerrecht anzuwenden. Dieses Wahlrecht muss allerdings mit einem bis 30.6.2009 zu stellenden Antrag ausgeübt werden. Diese begrüßenswerte Ãœbergangsregelung ist derzeit aber vernünftigerweise nicht anwendbar, da das neue Erbschaftsteuergesetz in einigen Punkten – wie beispielsweise der Bewertung des Betriebsvermögens – unklare Regelungen enthält. Eine für die Praxis hilfreiche Erläuterung durch die Veröffentlichung von Erlassen durch das Bundesfinanzministerium lässt jedoch auf sich warten. Daher gerät die Wahl zwischen alter und neuer Rechtslage derzeit zu einem Glücksspiel. Die Veröffentlichung dieser Verwaltungsanweisungen (erste Entwürfe umfassen weit über 100 Seiten) ist derzeit für Ende Mai geplant, so dass für eine abschließende Beurteilung der Option gerade einmal ein Monat verbleibt.

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Aus diesem Grund hat der Bundesrat die genannte Frist bis zum 31.12.2009 verlängern wollen. Dies ist eine praxisgerechte Folge der von der Verwaltung zu vertretenden späten Klärung von streitigen Rechtsfragen im neuen Gesetz. Warum die Bundesregierung diese Initiative blockiert, ist für den DStV nicht verständlich, zumal die Einnahmen der Erbschaftsteuer allein den Ländern zufließen. In einem schriftlichen Appell fordert der DStV daher die Beteiligten auf, das Wahlrecht um sechs Monate zu verlängern.

Im Ãœbrigen hat der DStV in seiner Stellungnahme die ebenfalls vom Bundesrat vorgeschlagene Wiedereinführung des Abzugs privater Steuerberatungskosten als Sonderausgaben gefordert. Auch diesen vernünftigen Vorschlag lehnt die Bundesregierung ohne nachvollziehbare Argumente ab.



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