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Bund der Steuerzahler fordert Anhebung der Pendlerpauschale



Aktuelle Berechnungen belegen, dass die derzeitige Pendlerpauschale die Kosten eines Pkw je gefahrenen Kilometer nicht annähernd abdecken, insbesondere nachdem die Spritkosten so massiv angestiegen sind.


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So kostet beispielsweise die Nutzung eines benzinbetriebenen VW Golf 1.4 Variant 42 Cent pro Kilometer, eines dieselbetriebenen Ford Focus Ambiente 1.6 38,7 Cent pro Kilometer und eines benzinbetriebenen Skoda Octavia Combi 1,4 Classic 42,2 Cent pro Kilometer. „Der jetzige Satz von 30 Cent je Entfernungskilometer, also 15 Cent je gefahrenen Kilometer, ist eindeutig unzureichend! Die Pendlerpauschale muss entsprechend angepasst werden“, fordert Dr. Karl Heinz Däke, Präsident des Bundes der Steuerzahler.
Denn Fahrtkosten zur Arbeit sind Werbungskosten. Sie entstehen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Einkommenserzielung und müssen daher berücksichtigt werden – und zwar in angemessener Höhe. Auch die Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel sind in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen, ohne dass die Pendlerpauschale angepasst worden wäre. Im Gegenteil: Im Jahr 2004 wurde sie sogar gekürzt. „Es wäre sinnvoll, zumindest die Kürzung der Pendlerpauschale aus dem Jahr 2004 zurückzunehmen, das heißt, für die ersten 10 Entfernungskilometer zur Arbeit gilt ein Satz von 36 Cent und ab dem elften Kilometer 40 Cent je Entfernungskilometer“, sagt Däke.

Nach jüngsten Bundesamtszahlen nutzen knapp zwei Drittel aller Arbeitnehmer den Pkw für den Weg zur Arbeit. „Somit ist der Pkw das Standardverkehrsmittel und muss als Referenzfall für alle herangezogen werden“, fordert Däke abschließend.

Hier finden Sie die Berechnungen zum Download als pdf.

Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.
Rückfragen an Julia Berg, Tel. 030/25 93 96 0



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