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Begrenzung der Leiharbeit РMehr Mitbestimmung РMindestl̦hne РSozialer Arbeitsmarkt


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Das verlangt zum einen, dass die Zahl derjenigen, die neu auf dem Arbeitsmarkt auftreten und zu geringe Qualifikationen aufweisen, so gering wie möglich ausfallen muss. Voraussetzung ist, dass die Schulen so ausgestattet werden, dass niemand ohne Schulabschluss die Schule verlässt, und dass alle, die die Schulen verlassen, auch die Voraussetzungen für eine berufliche Ausbildung mit sich bringen. Es muss alles dafür getan werden, dass jede und jeder mindestens mit einem Abitur oder einer beruflichen Qualifikation versuchen kann, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Das bedeutet natürlich, dass die Zahl der betrieblichen Ausbildungsplätze auf hohem Niveau liegen muss.


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Das bedeutet aber auch, dass junge Leute, die nicht innerhalb der ersten drei Jahre nach der Schule eine Lehrstelle finden, einen Anspruch auf eine Berufsausbildung durch staatliche Förderung bekommen müssen.

Das verlangt zum anderen, dass die Zahl der unzureichend Qualifizierten unter denen, die bereits im Arbeitsleben stehen, verringert wird. Die Instrumente der Förderung von beruflicher Qualifikation während bestehender Arbeitsverhältnisse und der für die Arbeitssuchenden sollten daher zielgerichtet an dem künftigen Mangel an qualifizierten Arbeitskräften ansetzen.

Die Bürgerinnen sollten daher einen Anspruch auf eine qualifizierte Beratung über ihren beruflichen Qualifikationsbedarf durch die Bundesagentur für Arbeit oder von ihr beauftragte qualifizierte Berater erhalten. In diesem Sinne ist die Bundesagentur zu einer Arbeitsversicherung weiterzuentwickeln.

Ein großer Teil der beruflichen Qualifikation und Weiterbildung in den Betrieben wird heute von den Unternehmen finanziert. Das muss auch so bleiben. Öffentliche Förderung und gesetzliche Regelungen müssen deshalb dort anknüpfen, wo es nicht um originär von Unternehmen wahrgenommene Aufgaben beruflicher Qualifikation geht. Deshalb macht es Sinn, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu fördern, die keine berufliche Qualifikation haben und die in ihrem Unternehmen einen Berufsabschluss in der Tätigkeit erwerben wollen, die sie im Unternehmen verrichten. Eine solche Qualifikation muss auch unterstützt werden, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht in dem Beruf, den sie einst gelernt haben, tätig sind und nun einen Berufsabschluss in dem ausgeübten Beruf anstreben. Und wo Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jahrelang berufstätig waren, sich das Berufsbild aber geändert hat, muss eine Anpassungsqualifizierung auf das heutige Niveau der beruflichen Ausbildung angeboten werden. Die Erfahrungen, die gerade während der Krise mit den schon bestehenden öffentlichen Programmen – wie Wegebau – gemacht wurden, sind ermutigend und zeigen, dass das genau der richtige Weg ist. Die Arbeitszeitkonten sind als ein betriebliches Instrument zu Weiterbildungsförderung weiterzuentwickeln.


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Entsprechend sollte die öffentliche Förderung für Arbeitssuchende ausgestaltet sein. Wer keinen Schulabschluss hat, soll das Recht haben, ihn im Rahmen der Qualifizierung für die Arbeitsförderung nachzuholen. Wer keinen Berufsabschluss hat, soll das Recht haben, einen vollständigen Berufsabschluss nachzuholen, in einem Beruf, der den eigenen Fähigkeiten entspricht und Chancen auf Beschäftigung im Arbeitsmarkt eröffnet. Wer jahrelang in einem Beruf tätig war, dessen berufliche Qualifikation er nicht erlernt hat, soll als Arbeitssuchender die Möglichkeit erhalten, eine vollberufliche Qualifizierung in dem Beruf der bisherigen Tätigkeit zu erreichen. Und wo sich das Berufsbild im Laufe der Jahre geändert hat, soll Anspruch auf eine Anpassungsqualifizierung bestehen.

Die Zahl der gering qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer würde sich durch eine massive Bildungsoffensive reduzieren. Vor allem die Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Familien mit einem Migrationshintergrund werden davon profitieren. Rund 40 Prozent von ihnen machen heute keinen berufsqualifizierenden Abschluss. Für eine selbstbestimmte Zukunft, aber auch, um den Fachkräftemangel in Deutschland zu bekämpfen ist diese Integrationsaufgabe von besonderer Bedeutung.

Die Bildungsoffensive darf sich aber nicht auf außeruniversitäre Qualifikationen beschränken. Die Gleichwertigkeit beruflicher und allgemeiner Bildung auch mit Blick auf den Zugang akademischer Bildungsgänge muss weiter ausgebaut werden. Deutschland kann seinen Fachkräftemangel nur beheben, wenn es auch über mehr akademisch qualifizierte Fachkräfte verfügt. Und die Ausbildungsförderung für einen Universitätsabschluss muss auch noch für 40- oder 50-jährige offen stehen.

VIII. Arbeitsvermittlung aus einer Hand.
Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe war ein richtiger Schritt, um die Verfestigung von Langzeitarbeitslosigkeit in Deutschland aufzubrechen. Dieser Reformschritt ist unumkehrbar. Aber es muss gewährleistet bleiben, dass auch in Zukunft die Leistung für die Bezieher des ALG II, der Grundsicherung für Arbeitssuchende, aus einer Hand zur Verfügung gestellt werden. Bei der anstehenden Reform der Jobcenter muss das an vorderster Stelle stehen.

Arbeitslosigkeit ist eine der großen Katastrophen im Leben eines Bürgers einer auf Arbeit begründeten Gesellschaft. Schlimm ist es, wenn junge Leute erst gar nicht den Weg in den Arbeitsmarkt finden oder erst nach langen vergeblichen Versuchen. Schwierig ist es, wenn ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach vielen Jahren einer anstrengenden Berufstätigkeit lange vor der Rente den Anschluss an das Arbeitsleben verlieren. Und auch wer über gute berufliche Qualifikationen verfügt braucht aktive Unterstützung, um schnell und zügig einen Arbeitsplatz zu finden.

Eine leistungsfähige Arbeitsvermittlung ist deshalb eine unverzichtbare öffentliche Aufgabe.

Leistungsfähige Arbeitsvermittlung ist ohne qualifizierte und engagierte Vermittler und Vermittlerinnen nicht denkbar. Es ist eines der großen Probleme der Vergangenheit, dass über viele Jahrzehnte hinweg die Arbeitsämter nur wenige Vermittlerinnen und Vermittler beschäftigten und sich überwiegend auf die Auszahlung von Leistungen zwischen den Arbeitsphasen konzentriert haben. In einer Gesellschaft, die mit vielen Brüchen und stets neuen Veränderungen im Arbeitsleben konfrontiert ist, ist das zu wenig. Deshalb muss die Zahl derjenigen, die engagiert und qualifiziert die Arbeitssuchenden unterstützen, massiv erhöht werden. Leistungsfähige Zeitarbeitsunternehmen beschäftigen oft einen Vermittler für dreißig von ihnen auf dem Arbeitsmarkt unterzubringende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die öffentliche Arbeitsvermittlung gewährleistet heute noch nicht an jedem Ort in Deutschland ein Verhältnis von 1 zu 150. Die Erfahrung lehrt, dass Langzeitarbeitslosigkeit mit engagierter Vermittlung, selbst in schwierigen Regionen mit komplizierten Beschäftigungsproblemen, reduziert werden kann.

Wir müssen daher die Zahl der Vermittlerinnen und Vermittler bei den Jobcentern und den Arbeitsagenturen weiter erhöhen. Ziel sollte ein Verhältnis von einem Arbeitsvermittler auf 75 Arbeitssuchende sein.

Insbesondere für die große Gruppe der Alleinerziehenden ist – neben einer ausreichenden sozialen Infrastruktur – eine spezialisierte Betreuung in den Arbeitsagenturen notwendig. Sie muss stärker an der individuellen Lebenssituation von Alleinerziehenden ausgerichtet werden und besser mit Betreuungseinrichtungen, Trägern der Kinder- und Jugendhilfe und anderen Hilfesystemen zusammenarbeiten.


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