Onlinerechner:   Vergleiche: Steuersparprogramme:


Begrenzung der Leiharbeit РMehr Mitbestimmung РMindestl̦hne РSozialer Arbeitsmarkt


Seiten: 1 2 3 4 5 6


V. Die Mitbestimmung ausbauen.
Die Mitbestimmung gehört zu den stolzen Traditionen unseres Landes. Sie hat die Kooperation von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Unternehmen gefestigt und gehört unverändert zu den Grundlagen des wirtschaftlichen Erfolges Deutschlands. Das deutsche Mitbestimmungsmodell muss und kann im Rahmen der europäischen Integration weiter abgesichert werden.


.
Seit der Gesetzgebung über die Montanmitbestimmung und der in der sozialliberalen Koalition entwickelten paritätischen Mitbestimmung ist dieses Instrument gefestigt. Die Erfahrungen der letzten Jahre rechtfertigen und verlangen einen weiteren Ausbau. Eine Ausweitung der Mitbestimmungsmöglichkeiten ist auch ein Ausdruck demokratischer Souveränität. Sie dient der Rückbindung wirtschaftlichen Handelns an Gemeinwohlinteressen. Die paritätische Mitbestimmung sollte bereits in Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten greifen. Die Umgehung der Mitbestimmung durch Rechtsformwahl oder Auslandsgesellschaften mit Verwaltungssitz in Deutschland muss beendet werden.

Die guten Erfahrungen rechtfertigen aber auch einen Ausbau der Mitbestimmung auf Unternehmensebene indem ein Katalog im Aufsichtsrat zustimmungsbedürftiger Geschäfte festgelegt wird. Das ist auch ein wirksamer Schutz gegen die schlimmsten Auswirkungen des modernen Finanzkapitalismus.

Die Mitbestimmung der Betriebsräte auf der betrieblichen Ebene ist weitgehend im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Diese Mitbestimmungsmöglichkeiten sind im Sinne einer zukunftsweisenden Entwicklung der Arbeitsbeziehungen auszubauen. Das bedeutet, dass die Zukunftsfragen wie Ausbildung und Bildung, über die Gleichstellung von Männern und Frauen oder über die Frage der Zahl von befristet Beschäftigten und Leiharbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern weiterentwickelte Gegenstände betriebsrätlicher Mitbestimmung werden sollten.


.
VI. Leistung muss sich wieder lohnen: Ordentliche Löhne.
Die eigentlichen Leistungsträger in Deutschland sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Bruttolöhne und -gehälter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind in den letzten Jahrzehnten nur wenig gestiegen. Das hat Folgen für die Attraktivität von Beschäftigung in Deutschland. Und nicht nur deshalb, aber auch deshalb macht es Sinn, sich dafür einzusetzen, dass die Löhne in Deutschland gerade im unteren Bereich höher ausfallen.

Löhne und Gehälter erfüllen auch eine volkswirtschaftliche Funktion. Die Löhne müssen der Produktivität folgen. Das sind sie in den letzten Jahren nicht mehr. Ohne eine produktivitätsorientierte Lohnpolitik fehlt der nötige Impuls für die Kaufkraft. Deutschland benötigt eine Kehrtwende bei der Lohnquote. Der Zusammenhang zwischen sinkender Lohnquote, steigenden Spitzeneinkommen und Vermögen einerseits und schwacher Inlandsnachfrage andererseits muss aufgebrochen werden.

Eine Ursache der zurückhaltenden Lohnentwicklung ist auch die abnehmende Bedeutung der Tarifverträge für die Arbeitsbeziehungen. Diese Entwicklung ist dringend umzukehren. Wir wollen deshalb vereinfachte Möglichkeiten, um Tarifverträge allgemeinverbindlich werden zu lassen.

Eine Marktwirtschaft braucht Mindestlöhne. Fast überall auf der Welt sind sie daher selbstverständlich. Nur in Deutschland ist das bisher anders. Es ist der Sozialdemokratischen Partei in Regierungsverantwortung gelungen, die Zahl der Mindestlöhne in Deutschland auszubauen und für branchenbezogene Mindestlöhne mit dem Arbeitnehmerentsendegesetz und dem Mindestarbeitsbedingungengesetz wirksame Grundlagen zu schaffen. Unabhängig davon braucht Deutschland aber einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn.
Das gilt erst Recht, wenn ab dem 1.1.2011 vollständige Freizügigkeit auf dem europäischen Arbeitsmarkt herrscht. Das darf nicht der Beginn eines Wettbewerbs um Dumpinglöhne werden. Der gesetzliche Mindestlohn sollte so ausfallen, dass eine Arbeitnehmerin, ein Arbeitnehmer sicher sein kann, bei Vollzeittätigkeit ohne öffentliche Hilfe den eigenen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Der Deutsche Gewerkschaftbund schlägt deshalb zurecht einen Mindestlohn von 8, 50 Euro vor.

Rund 70 Prozent der im Niedriglohnsektor Tätigen sind Frauen. Sie würden von der Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes besonders profitieren.

Das Lohnabstandsgebot zwischen den Einkünften der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und den Regelsätzen muss durch ausreichende und auskömmliche Löhne hergestellt werden und nicht durch eine Absenkung der Regelsätze für das Existenzminimum. Den Weg, Regelsätze zu drücken und zu reduzieren, um durch eine Absenkung der öffentlichen Unterstützung arbeitsuchender Bürgerinnen und Bürger einen Lohnabstand zu den geringen Löhnen der Beschäftigten herbeizuführen, hat das Bundesverfassungsgericht in seiner jüngsten Entscheidung zu Recht versperrt. Das Urteil hat den Sozialstaat gestärkt. Damit sind all diejenigen Konzepte mit den Geboten der Verfassung nicht vereinbar, die versuchen, Mobilisierung auf dem Arbeitsmarkt durch eine geringe finanzielle Unterstützung Arbeitsuchender durchzusetzen.

VII. Unser Ziel bleibt die Vollbeschäftigung.
Jeder Bürger und jede Bürgerin muss eine Chance haben, den eigenen Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen. Millionenfache Arbeitslosigkeit läßt viele zweifeln, dass dieser Anspruch jemals zu realisieren ist. Die Gefahr einer so lang anhaltenden Beschäftigungslosigkeit vieler Bürgerinnen und Bürger ist, dass die einen Vollbeschäftigung zu einem unrealistischen Ziel erklären, und die anderen nicht mehr darauf hoffen mögen. Zynismus und Verzweiflung sind der Ausdruck einer solchen Entwicklung.

Der Strukturwandel der deutschen Wirtschaft schreitet voran. Bis 2030 wird damit einerseits ein Verlust von Arbeitsplätzen in der Produktion in Höhe von 1,5 Mio. Arbeitsplätzen verbunden. Andererseits entstehen neue Beschäftigungsfelder im Bereich der Dienstleistungen, der Green Economy und der Gesundheitswirtschaft. Die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter sinkt zwischen 2020 und 2030 um 4,6 bis 5,5 Millionen – je nach Variante. Schon jetzt steht daher fest, dass sich in Deutschland eine mehrere Millionen große Arbeitsmarktlücke auftun wird. Diese Entwicklung enthält Probleme und Risiken, bietet aber vor allem die Chance, die lange Phase hoher Arbeitslosigkeit zu überwinden. Aber nur, wenn alles dafür getan wird, dass jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer die notwendigen beruflichen Qualifikationen erhält.


.



Kommentieren

Links: