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Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren in Deutschland



Der ab 2013 geltende Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für unter Dreijährige könne nach Einschätzung der Kommunen nicht erfüllt werden. So lauteten in den letzten Tagen zahlreiche Meldungen in den Medien. Der Anspruch, in Zukunft für jedes Kind unter drei Jahren einen Platz in einer Betreuungseinrichtung anzubieten stünde somit auf der Kippe – und das, weil letztendlich doch nicht genügend Mittel zum Erreichen dieses ehrgeizigen Ziels bereit gestellt würden.


Das entspricht nicht den Fakten. Mit welchen Mitteln die Bundesregierung den Ausbau der Kinderbetreuung vorantreibt, zeigen wir Ihnen hier im Ãœberblick:

Das Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung
Grundlage des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ ist die Verständigung zwischen Bund, Ländern und Kommunen, die Kindertagesbetreuung, ausgerichtet an einem bundesweit durchschnittlichen Bedarf für 35% der unter dreijährigen Kinder, bis 2013 auszubauen. Es sollen so rund 750.000 Plätze bereit stehen.

Am 16. Dezember 2008 trat das so genannte Kinderförderungsgesetz in Kraft, das die rechtliche Grundlage dafür schafft, dass es ab 2013 bundesweit im Durchschnitt für jedes dritte Kind unter drei Jahren einen Betreuungsplatz gibt, entweder in einer Kindertageseinrichtung oder in der Tagespflege.

Ab 2013 hat jedes Kind mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Einrichtung oder in der Tagespflege. Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung der Ausbauphase bis 2013 mit insgesamt 4 Milliarden Euro an den Investitions- und Betriebskosten und ab 2014 mit jährlich 770 Mio. Euro an den Betriebskosten.

Sondervermögen und Festbetrag: Entlastungen für Kommunen
Der Bund hat bereits im Dezember 2007 durch das Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz ein Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ eingerichtet, das an die Länder Finanzhilfen für Investitionen [Glossar] der Länder und Gemeinden gewährt. Für Investitionen ab 2008 bis 2013 wird ein Betrag von 2,15 Mrd. Euro im Rahmen dieses Sondervermögens zur Verfügung gestellt (jährlichrund 360 Mio. Euro).

Darüber hinaus beteiligt sich der Bund ab 2009 bis 2013 über einen Festbetrag bei der Umsatzsteuerverteilung in Höhe von 1,85 Mrd. Euro – ansteigend von 100 Mio. Euro in 2009 bis 700 Mio. Euro in 2013, ab 2014 mit jährlich 770 Mio. Euro an den Betriebskosten.

Das Zukunftsinvestitionsgesetz
Mit dem Zukunftsinvestitionsgesetz hat die Bundesregierung für die Jahre 2009 und 2010 insgesamt 6,5 Mrd. Euro weiterer Finanzhilfen für Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur bereitgestellt, wobei für einzelne Vorhaben eine Doppelförderung nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz und aus dem Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ ausgeschlossen ist.

Höherer Anteil an der Umsatzsteuer
Seit dem 1.1.1996 hat ein Kind vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf ganztägigen Besuch eines Kindergartens. Zum Ausgleich der Belastungen der Länder – u. a. auch für diese Aufgabe – wurde im Rahmen des Solidarpaktes I der Anteil der Länder an der Umsatzsteuer ab dem Jahr 1995 von 37 % auf 44 % erhöht.

Stand des Kinderbetreuungsausbaus
Im März 2009 haben bundesweit rund 20 Prozent (2008: 18%) der Kinder im Alter von unter drei Jahren ein Angebot in Tageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege in Anspruch genommen. Dies entspricht einem Anstieg um 53.000 Kinder bzw. 15 % gegenüber dem Vorjahr. Um das Ziel, im Jahr 2013 eine bundesdurchschnittliche Quote von 35% zu erreichen, muss der Ausbau jedoch deutlich forciert werden.

Werden genügend Mittel abgerufen?
Fakt ist: Die Dynamik des Mittelabrufs hat in den letzten Wochen und Monaten zugenommen, muss aber weiterhin deutlich gesteigert werden, um das Ausbauziel zu erreichen. Von den in 2008 und 2009 abrufbaren Mitteln in Höhe von 746 Mio. Euro, die ausschließlich durch den Bund finanziert werden, wurden bisher 405 Mio. Euro abgerufen.

Demgegenüber übersteigt die Höhe der durch die Länder an die Träger bewilligten Mittel in 2008 und 2009 die entsprechenden Jahresplafonds. Die Mittelbindungen für 2008 und 2009 betragen 915 Mio. Euro. Das heißt: Bund und Länder sind ihren Verpflichtungen nachgekommen. Die Engstelle für den nicht hinreichenden Mittelabruf liegt nicht auf Bundes- bzw. Landesebene.

Zudem ist zu bedenken: Da die Bundesmittel für Investitionsvorhaben erst zum Ende der Baumaßnahmen bzw. bestimmter Bauabschnitte abgerufen werden können, ist davon auszugehen, dass der zögerliche Mittelabfluss auf die bislang nur unzureichende Beendigung der Bauvorhaben zurückzuführen ist.

Ausbauziel von 35% zu niedrig?
Zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kinderbetreuungsplatz ist das Ziel, ab 2013 bundesweit für 35% der Kinder unter drei Jahren einen Krippenplatz anzubieten, von Bund, Ländern und Kommunen als bedarfsgerecht angesehen und gemeinsam beschlossen worden. Die Bundesregierung hat keinen Anlass, diese Einigung in Frage zu stellen. Vordringlich ist jetzt, das gemeinsam beschlossene Ausbauziel in 2013 tatsächlich zu erreichen. Hierfür muss der Ausbau weiterhin deutlich forciert werden. Mit dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsausbau“ und darüber hinaus mit den Mitteln aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz hat der Bund ausreichend Mittel für frühkindliche Bildungsinvestitionen bereitgestellt.

Quelle: Bundesfinanzministerium



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