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APO Bank muss Rentenmodell rückabwickeln



Zehntausende deutscher Anleger vertrauten vor einigen Jahren bei ihrer Altersvorsorge auf die Lebensversicherungsverträge der britischen Clerical Medical Investment Group Ltd.. So vorteilhaft wurden die Verträge dieser Gesellschaft dargestellt, dass es sogar sinnvoll erschien, hohe Kredite für die Zahlung der Prämien aufzunehmen. Bestätigt sehen konnte man sich darin durch die Bereitschaft mehrerer Landesbanken, etlicher Sparkassen und einiger Volks-und Raiffeisenbanken, dafür die erforderlichen Kredite zur Verfügung zu stellen, ohne den Kunden einmal zu Gesicht bekommen zu haben. Auch die Banken schienen darauf zu vertrauen, dass Clerical Medical eine höhere Rendite erwirtschafte, als Kreditzinsen anfielen.


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Verkauft wurden entsprechende Rentenmodelle unter schönen Namen wie Sicherheits-Kompakt-Rente (SKR), Lex-Konzept-Rente, Europlan, Individual-Rente, Private Sicherheits Rente (PSR), Performance Plus-Rente, System-Rente, Profit-Plan, Lombard-Plan, SmartIN, Prestige-Konzeptrente, Stuttgarter Renten Konzept (SRK), Private BestAge usw.

Keines der Modelle hielt, was es versprochen hatte. Die Renditen aus der Lebensversicherung der Clerical Medical waren nicht zweistellig, wie vielfach in Aussicht gestellt worden war, sondern teilweise unter 1 %. Für die meisten Anleger hat das einen enormen Schaden zur Folge, weil die Kreditkosten viel höher als die Erträge aus der Lebensversicherung sind. Sie können aber häufig sowohl erfolgversprechend Schadensersatz von der Clerical Medical wegen irreführender Darstellung der Lebensversicherungen verlangen als auch die finanzierenden Banken zur Verantwortung ziehen.

Letzteres bestätigte das Oberlandesgericht Düsseldorf am 28.02.2011 in einem Verfahren gegen die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apo Bank), die ebenfalls vielfach Kredite für Einzahlungen in Lebensversicherungen der Clerical Medical zur Verfügung gestellt hatte. Schon das Landgericht Düsseldorf hatte in dem durch das Mitglied der Anlegerschutzanwälte, Tobias Pielsticker, geführten Prozess die Apo Bank dazu verurteilt, dem Anleger seine Zinszahlungen zu erstatten. Außerdem hatte es festgestellt, dass die Bank keine Ansprüche mehr aus dem Kreditvertrag besitzt. Aus Sicht des Kunden entspricht das einer Rückabwicklung des Geschäfts. Das Oberlandesgericht bestätigte dieses Ergebnis nun mit dem Urteil vom 28.02.2011.

Möglich war das aus zwei Gründen. Erstens kamen Landgericht- und Oberlandesgericht zu dem Ergebnis, dass ein sogenanntes verbundenes Geschäft zwischen der Lebensversicherung der Clerical Medical und dem Kreditvertrag der Apo Bank vorliegt. Zweitens stellten beide Instanzen die Unwirksamkeit der von der Bank verwendeten Widerrufsbelehrung fest. Daher hatte der Anleger noch Jahre nach dem Abschluss der Verträge mit Erfolg einen Widerruf erklären können. Diese Voraussetzungen sind auch in sehr vielen anderen Fällen gegeben. Belegt wird das durch mehrere ähnliche Urteile, die Rechtsanwalt Pielsticker für Geschädigte diverser Rentenmodelle schon gegen die Bayerische Landesbank, die BW Bank bzw. Landesbank Baden-Württemberg und die Volksbank Nagoldtal erstreiten konnte. Viele Gerichtsverfahren wurden daneben schon vor einem Urteil durch günstige Vergleiche beendet. Aus Rücksicht darauf können hier nicht alle der betroffenen Kreditinstitute namentlich erwähnt werden.

Die Anlegerschutzanwälte empfehlen den Betroffenen von kreditfinanzierten Lebens- oder Rentenversicherungsverträgen daher dringend, ihre Situation anwaltlich überprüfen zu lassen. Vielen Geschädigten ist nicht bewusst, dass es einen Ausweg gibt.

( openPR )

Rechtsanwalt Tobias Pielsticker ist Mitglied von www.anlegerschutzanwalt.de
und Mitarbeiter von
Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen
Ismaningerstraße 19
81675 München
Tel.: 089-21633315 – Fax: 089-21633320
www.ra-lachmaier.de

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