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Altersvorsorge mit Steuerersparnis, Steuern sparen mit Riester und Rürup



(openPR) – Wer zum Jahresende noch eine Altersvorsorge mit Steuerersparnis sucht, sollte sich die staatlich geförderte Riester-Rente oder Basis-Rente einmal genauer ansehen. Aber nicht beide Produkte lohnen sich für Arbeitnehmer und Selbstständige gleichermaßen.


Während i.d.R. nur Angestellte die Riester-Rente in Anspruch nehmen können, bietet sich für Selbstständige die Basis-Rente, umgangssprachlich auch Rürup-Rente (nach dem Ökonomen Bert Rürup) genannt, an. Diese bietet eine Vielzahl von steuerlichen Vergünstigungen. Beide laufen mindestens bis zum 60. Lebensjahr, wobei die Verträge nicht beliehen oder verkauft werden können. Dafür gelten sie als Hartz IV- und insolvenzsicher. Bei der Riester-Rente kann man sich bei Fälligkeit 30 Prozent des Kapitals auszahlen lassen, der Rest wird verrentet. Bei der Basis-Rente hingegen ist eine einmalige Kapitalzahlung ausgeschlossen.

Staatliche Förderung
Die Riester-Rente wird staatlich mit Sparzulagen gefördert (maximal 154 Euro Grundzulage pro Jahr je Riestersparer, 185 Euro Kinderzulage pro Jahr je kindergeldberechtigtem Kind, für Kinder ab Geburtsdatum 1.1.2008 pro Jahr 300 Euro). 2.100 Euro jährlich können maximal eingezahlt werden, in der Einkommensteuererklärung wird zudem eine Steuerersparnis berücksichtigt. Bei der Basis-Rente sind bis zu 20.000 Euro Beitrag je steuerpflichtiger Person in 2009 zu 68% steuerlich abzugsfähig. Diese Quote steigt stufenweise bis 2025 auf 100%.

Eine fondsbasierte Anlage ohne Beitragsgarantie ist nur im Rahmen der Basis-Rente möglich.
„Bei bis zu 2.100 Euro pro Jahr und klassisch-konservativer oder Fondsanlage mit Beitragsgarantie ist eine Riester-Rente erste Wahl. Für alle, die mehr als 2.100 Euro jährlich anlegen möchten, empfiehlt sich zudem die Basisente“ erklärt Frank Buchheister, unabhängiger Experte von finanzcheck.com.

Mehr Informationen und unabhängige Vergleichsrechner: www.finanzcheck.com

Jörn Wolter, Leiter Kommunikation & PR
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