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Änderungen in der Insolvenzordnung



AHRENDT: Fiskusprivileg erfolgreich abgewendet
BERLIN. Zu der heutigen zweiten und dritten Beratung der im Sparpaket enthaltenen Änderungen in der Insolvenzordnung im Deutschen Bundestag erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion und Parlamentarische Geschäftsführer Christian AHRENDT: Nach den zunächst in der Insolvenzordnung vorgesehenen Änderungen im Haushaltsbegleitgesetz 2011 sollten staatliche Gläubiger bei Unternehmensinsolvenzen künftig bevorzugt werden.

Finanzämter, Sozialversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit hätten sich dann vor allen anderen Gläubigern am verbliebenen Vermögen von Pleitefirmen bedienen können. Die Vorrechte der öffentlichen Hand konnten jedoch zum Schutz des Mittelstandes erfolgreich abgewendet worden.

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Ansonsten wäre die Rettung von insolventen Betrieben und damit auch von Arbeitsplätzen erheblich erschwert oder in vielen Fällen gar nicht mehr möglich gewesen. Damit haben wir die Vereinbarung im Koalitionsvertrag umgesetzt, die neben der Verbesserung von Sanierungschancen auch die Gleichbehandlung aller Gläubiger festschreibt.

Der Mittelstand kann aufatmen. Ein Gesetz zur besseren Sanierung von Unternehmen haben wir bereits auf den Weg gebracht, so dass weitere Erleichterungen für in Krise geratene Firmen bald folgen werden.



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