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Archiv für September 2010

Es bleibt also beim Soli – Kommentar von Walter Bau – Westdeutsche Allgemeine Zeitung

Essen (ots) – Es bleibt also beim Soli. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Zuschlag auf die Einkommensteuer weiter erhoben werden darf. Dies ist zunächst einmal eine schlechte Nachricht für die Steuerzahler – aber das Gleiche gilt auch für die Menschen in der ehemaligen DDR.
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Solidaritätszuschlag Urteil keine Niederlage

LVZ: Steuerzahlerbund: Soli-Urteil keine Niederlage, jetzt muss Politik Farbe bekennen
Leipzig (ots) – Leipzig. Der Bund der Steuerzahler sieht in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Erhalt des Solidaritätszuschlages keine Niederlage. „Wir sind gar nicht so unzufrieden, denn es gibt jetzt Klarheit in der Sache.
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Der Normenkontrollantrag vom Solidaritätszuschlag ist unzulässig

Nach der im Jahr 2007 geltenden Fassung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 wird zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % der Bemessungsgrundlage als Ergänzungsabgabe erhoben. In seiner Entscheidung vom 9. Februar 1972 (BVerfGE 32, 333 ff.) hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich zur Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Ergänzungsabgaben Stellung genommen und u. a. entschieden, dass eine zeitliche Befristung nicht zum Wesen der Ergänzungsabgabe gehört. Der Kläger des Ausgangsverfahrens wandte sich mit seiner Sprungklage vor dem Niedersächsischen Finanzgericht gegen die Festsetzung des Solidaritätszuschlags für den Veranlagungszeitraum 2007 durch das Finanzamt.
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Elterngeldfreibetrag berücksichtigt besondere Situation

Vorschläge für Aufstocker und Minijobber beim Elterngeld sind richtig
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder will Geringverdiener, die auf ergänzende Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind, mit einem Elterngeldfreibetrag in Höhe von bis zu 300 Euro steuerlich entlasten. Für die Minijobs schlägt sie vor, die bisherige Rechtslage beizubehalten und pauschal versteuerte Einkünfte bei der Berechnung des Elterngelds einzubeziehen. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ingrid Fischbach:
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Zeitarbeit Mindestlohn

„Miteinander statt übereinander reden“ – unter diesem Motto lud der iGZ-Landesbeauftragte für Hamburg, Angelo Wehrli, am Dienstag die Mitglieder des iGZ zum Gespräch mit dem stellvertretenden SPD-Vorsitzenden Olaf Scholz.
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Mehrbelastung für Unternehmen

Durch die steigenden Beitragssätze im kommenden Jahr müssen Unternehmen und Angestellte höhere Abgaben an die Krankenkassen leisten.
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Kredit für Selbständige

In weniger als 24 Stunden fand der Berliner Software-Entwickler Andreas Schlegel seinen Kredit auf Deutschlands führender Online-Kreditbörse
• 22.000 Euro ermöglichten den Aufbau eines neuen Firmenstandortes
• Schlegel: „Für uns war der smava-Kredit die beste Alternative.“
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„Vergnügungssteuer“ auf Solarien in Essen

Stadt Essen will das Sonnen besteuern – Sondersteuer für Solarien in Rechtfertigungsnöten
Besonders erfinderisch bei der Suche nach Einnahmequellen zum Stopfen der Löcher im Stadtsäckel erweisen sich die Politiker der Stadt Essen. Neben anderen merkwürdigen Bagatellsteuern hat der Rat der Stadt jetzt eine „Vergnügungssteuer“ auf Solarien verabschiedet.
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Elterngeldfreibetrag in Höhe von bis zu 300 Euro

Fischbach: Vorschläge für Aufstocker und Minijobber beim Elterngeld sind richtig
Berlin (ots) – Bundesfamilienministerin Kristina Schröder will Geringverdiener, die auf ergänzende Hartz IV-Leistungen angewiesen sind, mit einem Elterngeldfreibetrag in Höhe von bis zu 300 Euro steuerlich entlasten. Für die Minijobs schlägt sie vor, die bisherige Rechtslage beizubehalten und pauschal versteuerte Einkünfte bei der Berechnung des Elterngelds einzubeziehen. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ingrid Fischbach:
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Städte und Kreise in Not

Rheinische Post: Städte in Not
Düsseldorf (ots) – Die gute Nachricht zuerst: Hartz-IV-Bezieher sind durch die Neuberechnung der kommunalen Anteile aus dem Wohngeld-Topf des Landes nicht betroffen – für sie ändert sich nichts. Dagegen sieht sich jetzt eine große Anzahl von Städten und Kreisen in NRW mit Rückforderungen in Millionenhöhe konfrontiert.
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