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Archiv für März 2009

Fahrtkosten bei wechselnden Arbeitsorten steuerlich besser absetzbar

Neustadt a. d. W. (ots) – Bei wechselnden Einsatzstellen haben die Finanzämter bisher nur die Entfernungspauschale berücksichtigt. Lediglich wenn die Entfernung zwischen Wohnung und Einsatzort mehr als 30 Kilometer beträgt, wurden 30 Cent für jeden gefahrenen Kilometer, also Hin- und Rückweg berücksichtigt. Diese Kilometergrenze sollte erst ab dem Steuerjahr 2008 entfallen. Mit einem Klageverfahren vor dem Bundesfinanzhof hat der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. jetzt einen rückwirkenden Wegfall dieser Einschränkung erreicht (BFH-Urteil vom 18.12.2008, Az. VI R 39/07).
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Kinderfreibetrag nutzen

Bereits ab 50.000 Euro Jahresgehalt lohnt es, einen Kinderfreibetrag zu nutzen. Darauf weist das Portal Gehalt-Tipps.de mit dem treffenden Slogan „Mehr vom Gehalt“ in diesen Tagen eindrücklich hin. Der virtuelle Ratgeber, der sich bereits seit einigen Jahren mit Themen rund um Gehalt und Lohn befasst, stellt das Thema Kinderfreibetrag derzeit zentral in den Mittelpunkt der stets aktuellen Informationen. Eine durchaus lohnenswerte Info, denn wer im Rahmen der Steuererklärung die Anlage „Kinder“ ausfüllt, kommt automatisch in den Genuss einer Prüfung des Finanzamts, ob sich Vorteile für den Steuerzahler ergeben.
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Kinderfreibetrag nutzen

(openpr) Bereits ab 50.000 Euro Jahresgehalt lohnt es, einen Kinderfreibetrag zu nutzen. Darauf weist das Portal Gehalt-Tipps.de mit dem treffenden Slogan „Mehr vom Gehalt“ in diesen Tagen eindrücklich hin. Der virtuelle Ratgeber, der sich bereits seit einigen Jahren mit Themen rund um Gehalt und Lohn befasst, stellt das Thema Kinderfreibetrag derzeit zentral in den Mittelpunkt der stets aktuellen Informationen. Eine durchaus lohnenswerte Info, denn wer im Rahmen der Steuererklärung die Anlage „Kinder“ ausfüllt, kommt automatisch in den Genuss einer Prüfung des Finanzamts, ob sich Vorteile für den Steuerzahler ergeben.
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Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein

Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mit Hauptsitz in München wurde 1966 gegründet und ist im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit annähernd 500.000 Mitgliedern ist er einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland.
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Finanzamt für Großunternehmen in Hamburg

Anschrift
Finanzamt für Großunternehmen in Hamburg
Amsinckstraße 40
20097 Hamburg
Telefon: 040 4287070 (Zentrale)
Telefax: 040 42853-5559
E-Mail: FAfuerGrossunternehmen@finanzamt.hamburg.de

Sprechzeiten
Nur nach Vereinbarung

Finanzamt Hamburg Wandsbek

Anschrift
Finanzamt Hamburg-Wandsbek
Schloßstraße 107
22041 Hamburg
Telefon: 040 4287070 (Zentrale)
Telefax: 040 42881-2888
E-Mail: FAHamburgWandsbek@finanzamt.hamburg.de

Öffnungszeiten der Informations- und Annahmestelle
Montag, Mittwoch 08:00 – 14:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 14:00 Uhr
Donnerstag
(Gründonnerstag 08 – 14 Uhr) 08:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Finanzamt Hamburg Oberalster

Postanschrift: Postfach 10 22 48, 20015 Hamburg
Hausanschrift: Hachmannplatz 2, 20099 Hamburg
Telefon: 040 4287070 (Zentrale)
Telefax: 040 42854-4960
E-Mail: FAHamburgOberalster@finanzamt.hamburg.de

Zuständigkeit: Ortsteile 514 – 525

Öffnungszeiten:
Mo, Mi, Fr von 8:00 bis 12:00 Uhr
Do nur Lohnsteuerstelle von 15:00 bis 18:00 Uhr

Informations- und Annahmestelle (IAS) im Kundenzentrum Bramfeld
Herthastraße 20, 22179 Hamburg
Öffnungszeiten:
Mo von 8:00 bis 16:00 Uhr
Di von 7:00 bis 12:00 Uhr
Mi von 8:00 bis 12:00 Uhr
Do (außer Gründonnerstag) von 10:00 bis 18:00 Uhr
Fr von 8:00 bis 12:00 Uhr

Finanzamt Hamburg Nord

Anschrift
Finanzamt Hamburg-Nord
Borsteler Chaussee 45
22453 Hamburg
Telefon: 040 42870 – 70 (Zentrale)
Telefax: 040 42806 – 220
E-Mail: FAHamburgNord@finanzamt.hamburg.de

Öffnungszeiten der Informations- und Annahmestelle
Montag, Mittwoch 08:00 – 14:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 14:00 Uhr
Donnerstag
(Gründonnerstag 08 – 14 Uhr) 08:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Finanzamt Hamburg Mitte

Anschrift
Finanzamt Hamburg-Mitte
Steinstraße 10
20095 Hamburg
Telefon: 040 4287070 (Zentrale)
Telefax: 040 42853-6671
E-Mail: FAHamburgMitte@finanzamt.hamburg.de

Öffnungszeiten der Informations- und Annahmestelle
Montag, Mittwoch 08:00 – 14:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 14:00 Uhr
Donnerstag
(Gründonnerstag 08 – 14 Uhr) 08:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Außendienststellen:
In dem Gebäude
Hachmannplatz 2 (Bieberhaus)
20099 Hamburg
befinden sich folgende Dienststellen:
Betriebsprüfung
Lohnsteueraußenprüfung
Arbeitgeberkartei

Finanzamt Hamburg Harburg

Postanschrift: Postfach 90 03 52, 21043 Hamburg
Hausanschrift: Harburger Ring 40, 21073 Hamburg
Telefon: 040 4287070 (Zentrale)
Telefax: 040 42871-2215
E-Mail: FAHamburgHarburg@finanzamt.hamburg.de

Zuständigkeit: Ortsteile 135 – 137, 140 – 142 und 701 – 718

Öffnungszeiten:
Mo, Mi, Fr von 8:00 bis 12:00 Uhr

Informations- und Annahmestelle (IAS)
Mo und Mi von 8:00 bis 14:00 Uhr
Di von 7:00 bis 14:00 Uhr
Do (außer Gründonnerstag) von 8:00 bis 18.00 Uhr
Fr von 8:00 bis 12:00 Uhr.

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